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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Stand 01.07.2022

 

Klavierschule Susanne Hoy, Rhodter Straße 26, 76185 Karlsruhe

 

  1. Der Klavierunterricht wird als Einzelunterricht erteilt.

  2. Der Klavierunterricht findet als Präsenzunterricht in den Räumen der Klavierschule Susanne Hoy, Rhodter Straße 26, 76185 Karlsruhe oder als Distanzunterricht über einen von der Lehrerin festgelegten Online-Dienst statt.

  3. Im Falle einer ansteckenden Erkrankung oder bei Verdacht auf eine solche dürfen die Schüler die Klavierschule nicht betreten. Auf Wunsch kann der Unterricht online durchgeführt werden.

  4. Neben der Buchung von einzelnen Klavierunterrichts-Einheiten, besteht die Möglichkeit, eine Abokarte zu erwerben. Die Abokarte wird auf den Namen des Schülers ausgestellt und ist nicht übertragbar.

  5. Bei der Buchung von einzelnen Klavierunterrichts-Einheiten ist das Honorar gemäß der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Honorarliste zahlbar zu Beginn der jeweiligen Klavierunterrichts-Einheit.

  6. Wird eine Abokarte erworben, so wird das Honorar bei Erhalt der Abokarte fällig. Die Zahlung kann in Bar oder durch Überweisung erfolgen.

  7. Für die Vorauszahlung des Gesamthonorars bei Abokarten wird ein Volumenrabatt gewährt. Dieser Volumenrabatt ist abhängig von der Zahl der gebuchten Klavierunterrichts-Einheiten. Dabei entspricht der Rabatt in Prozentpunkten der Zahl der Klavierunterrichts-Einheiten. (Beispiel: Bei der Buchung von 10 Einheiten Klavierunterricht wird ein Volumenrabatt von 10% gewährt. Bei der Buchung von 15 Einheiten Klavierunterricht beträgt der Volumenrabatt 15%)

  8. Die Abokarte ist 20 Wochen gültig. Beginn und Ende eines 20-Wochen-Zeitraumes werden in der Abokarte eingetragen. Bei Urlaub oder Krankheit seitens der Lehrerin verlängert sich die Geltungsdauer entsprechend. Die Verlängerung wird auf der Abokarte vermerkt. Innerhalb der 20 Wochen erhält der Schüler die auf der Abokarte ausgewiesene Zahl an Klavierunterrichts-Einheiten. Die Dauer einer Einheit Klavierunterricht (30 oder 45 min) ist auf der Abokarte vermerkt. Es sind mindestens fünf bis maximal fünfzehn Einheiten Klavierunterricht buchbar.

  9. Datum und Uhrzeit, an dem die Klavierunterrichts-Einheiten stattfinden, werden zwischen Schüler und Lehrerin vereinbart. Wurde eine Abokarte erworben, müssen die Termine für die Klavierunterrichts-Einheiten innerhalb des Zeitraumes von 20 Wochen liegen.

  10. Bei Verhinderung oder Säumnis des Schülers bleibt für die abgesagte Klavierunterrichts-Einheit der Honoraranspruch der Lehrerin bestehen, es sei denn, die Verhinderung des Schülers wurde der Lehrerin mindestens 48 Stunden vorher mitgeteilt. Bei Verhinderung der Lehrerin verlängert sich das Semester gemäß Punkt 8.

  11. Klavierunterrichts-Einheiten, die innerhalb des 20-Wochen-Zeitraumes nicht in Anspruch genommen werden, verfallen. Wird  innerhalb von 6 Wochen eine neue Abokarte erworben, werden bis zu vier Klavierunterrichts-Einheiten auf die neue Karte übertragen. Nach Ablauf der 6 Wochen verfallen diese Klavierunterrichts-Einheiten. Liegt der Grund für die Umstände, dass nicht alle erworbenen Klavierunterrichts-Einheiten innerhalb des der 20 Wochen wahrgenommen werden können, bei der Lehrerin, verlängert sich der Zeitraum gemäß Punkt 8.

  12. Da der gewährte Volumenrabatt an eine bestimmte Zahl von Klavierunterrichts-Einheiten je Semester gebunden ist, ist bei Abokarten eine ordentliche Kündigung des Unterrichtsverhältnisses erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahl von Klavierunterrichts-Einheiten möglich. Dazu genügt eine mündliche Mitteilung in der letzten Klavierunterrichts-Einheit des Semesters. Bei der Vereinbarung von einzelnen Klavierunterrichts-Einheiten gemäß Punkt 5 ist die Kündigung des Unterrichtsverhältnisses jederzeit möglich. Es reicht eine mündliche Mitteilung in der letzten Klavierunterrichts-Einheit.

  13. Die Abokarte verbleibt in der Klavierschule Susanne Hoy. Erhaltene Klavierunterrichts-Einheiten werden auf der Abokarte eingetragen. Die aufgebrauchte Abokarte wird dem Schüler ausgehändigt.

  14. Die Erhöhung des Honorars muss dem Schüler mindestens zwei Wochen vorher mitgeteilt werden. Wurde eine Abokarte erworben, ist eine Honorarerhöhung erst beim Kauf einer neuen Abokarte möglich.

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